Parlament beschließt Antimissbrauchsgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)
Statement der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus:
„Ich bin sehr erleichtert, dass es den demokratischen Fraktionen im Bundestag doch noch gelungen ist, das UBSKM-Gesetz zu verabschieden. Es zeigt, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt und damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität hat. Gerade für Betroffene ist dies – exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandal – ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme.
In den vergangen Jahren ist es meinem Amt gemeinsam mit dem bei mir angesiedelten Betroffenenrat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission gelungen, politisches und gesellschaftliches Hinsehen und Handeln voranzubringen und dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche in Bund und Ländern besser geschützt und Betroffene besser unterstützt werden.
Mit dem Gesetz schafft das Parlament jetzt den verbindlichen Rahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Belange Betroffener fest gesetzlich zu verankern. Diese breite politische Unterstützung ist wichtig, denn auch die kommende Bundesregierung wird sich den drängenden Herausforderungen stellen müssen. Ich denke hier insbesondere an die massiv steigende sexuelle Gewalt im Netz, die vielen ungelösten Fragen rund um Aufarbeitung und die so wichtige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aber auch auf europäischer Ebene.
Damit rückt das Gesetz den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Rechte Betroffener in den Mittelpunkt politischen Handelns. Es schafft damit den Rahmen, dass Risiken besser erkannt und Minderjährige mit zielgerichteten Maßnahmen besser geschützt werden können. Zugleich stärkt das Gesetz die Rechte von Betroffenen und ermöglicht einen verbesserten Zugang zu Aufarbeitung. Mein Ziel ist es, darüber hinaus auch Institutionen künftig noch verbindlicher in die Verantwortung zu nehmen: Viel zu lange schon warten Betroffene, egal in welchem Kontext sie als Minderjährige sexueller Gewalt ausgesetzt waren, auf verbindliche Standards und gestärkte Rechte im Kontext von Aufarbeitung.
Mit diesem Gesetz wird zudem eine regelmäßige Berichtspflicht meines Amtes gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. Dies ist wesentlich, um konsequentes politisches Handeln sicherzustellen. Eine Grundlage für den Bericht werden kontinuierlich erhobene Zahlen zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche heute sein. Ich bin davon überzeugt, dass gerade der Blick auf die Dimension von sexualisierter Gewalt heute Politik auf Bundesebene wie auch in den Ländern verpflichten wird, künftig noch zielgerichteter zu handeln und auch auf neue Risiken schneller zu reagieren.
Hierbei wird auch das von meinem Amt gerade auf den Weg gebrachte Zentrum zur Prävalenzforschung eine wichtige Funktion einnehmen. Bisher liegen über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) einzig Daten zum Hellfeld, also der Zahl der angezeigten und ausermittelten Fälle, vor. Wir alle wissen aber, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches höher ist. Jetzt geht es darum, die Risikoräume für junge Menschen heute zu identifizieren und besseren Schutz zu erreichen. Deswegen ist die über mein Amt beauftragte Dunkelfeldforschung so wichtig, deren Ergebnisse künftig Teil der Berichtspflicht gegen über der Bundesregierung und dem Parlament sein werden.
Der Schutz von Kindern braucht beides, die mit diesem Gesetz verbundene klare politische Haltung ebenso wie wirksame Instrumente und die erforderlichen Ressourcen, um Kinder besser zu schützen, sexuellen Missbrauch frühzeitig aufzudecken und Betroffenen die erforderliche Unterstützung zu ermöglichen.
Ich fordere deshalb schon jetzt die künftige Bundesregierung auf, mit Regierungsantritt dafür zu sorgen, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die mit dem Gesetz verbundenen Ziele tatsächlich angegangen und erreicht werden können.
Mit dem heute beschlossenen Gesetz verpflichtet sich die Politik, künftig dem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Deutschland eine hohe Priorität einzuräumen. Dieses klare politische Mandat ist auch international einmalig. Deutschland ist mit diesem Gesetz in Europa und auch international Vorreiter – und setzt damit einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich andere Länder folgen werden.“
Statement des Betroffenenrats bei der UBSKM:
„Kein Kind kann sich alleine schützen –
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist in unserer Gesellschaft alltägliche Realität. Sexualisierte Gewalt war unsere Realität in Kindheit und Jugend.
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Ge-walt an Kindern und Jugendlichen ist für die Mitglieder des Betroffenenrates ein entscheiden-der Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Prävention, Schutz, Hilfen, Aufarbeitung und institu-tionalisierte Betroffenenbeteiligung als eine selbstverständliche Daueraufgabe staatlichen Han-delns gesetzlich und damit verbindlich geregelt werden.
Dieses Gesetz ist der Beginn staatlicher Verantwortungsübernahme. Es ist ein Bekenntnis dafür, dass das Thema nicht mehr von der politischen Agenda verschwindet. Viele der nun gesetzli-chen Regelungen gehen auf Forderungen zurück, die im Rahmen des 2010 von der damaligen Bundesregierung berufenen Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ formuliert worden sind.
Wir Mitglieder des Betroffenenrates begrüßen ausdrücklich, dass die im Bund geschaffenen Strukturen wie das Amt des/der Unabhängigen Beauftragten, der Betroffenenrat als ein ständi-ges Gremium der Politikberatung aus Betroffenenperspektive und die Unabhängige Aufarbei-tungskommission nun endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Ein wesentlicher Baustein hierin und ein Qualitätsmerkmal ist die damit gesetzlich verankerte Einbeziehung von Menschen mit Erfahrungswissen und Mehrfachexpertisen.
Durch seine Arbeit bringt der Betroffenenrat die Perspektiven von Betroffenen strukturell und ständig in politische und damit auch gesellschaftliche Prozesse ein. Durch das Gesetz wird deutlich: Diese Arbeit und die Expertise Betroffener sind im Kampf gegen sexuelle Gewalt ge-gen Kinder und Jugendliche elementar.
Wir Mitglieder des Betroffenenrats geben dem Thema viele Gesichter und stellen unsere Ge-schichten zur Verfügung, damit andere davon lernen können. Damit wirken wir einer gesell-schaftlichen Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen entgegen, die in Kindheit und Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Damit ermöglichen wir auch Sprechräume in Politik und Gesellschaft. Das Gesetz ist ein wichtiger und zentraler Schritt! Verantwortungs-übernahme wird jedoch nicht durch das reine Formulieren eines Gesetzes umgesetzt, sondern muss auch mit der Bereitstellung von erweiterten finanziellen Ressourcen einhergehen. Das erwarten wir als nächsten Schritt. Zudem fordern wir die Bundesländer auf, mit dem Bund gemeinsam die starken Strukturen auch auf der Länderebene voranzubringen unter anderem durch das Implementieren von Landesbetroffenenräten.“
Für Fragen an den Betroffenenrat wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Betroffenenrates Tamara Luding und Angela Marquardt:
Tamara Luding, Mobil 0173 2605940, tamara.luding@betroffenenrat-ubskm.de
Angela Marquardt, Mobil 0173 9152708, angela.marquardt@betroffenenrat-ubskm.de