Ombudsstelle Augsburg beim Landesheimrat Bayern

Junge Menschen, die durch die Jugendhilfe unterstützt werden, brauchen Anlaufstellen, wenn sie selbst keine Möglichkeit haben ihre Meinung, Beschwerde, Interessen gut vertreten zu können. Deshalb gibt es Ombudsstellen. Wir suchen gemeinsam nach Wegen, um das Recht auf Teilhabe, eigene Meinung und Beschwerde auch wirklich durchzusetzen.

Damit Junge Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, unser Angebot kennen und es auch anderen weitersagen, ist es wichtig uns vorzustellen. Deshalb waren wir beim Landesheimrat in Ipsheim.

Der Landesheimrat (LHR) Bayern ist ein selbst organisiertes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der stationären Eingliederungshilfe in Bayern einsetzt. Er besteht aus zwölf in geheimer Abstimmung gewählten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der stationären Eingliederungshilfe in Bayern.  Er wird von vier Beraterinnen und Beratern und einer Geschäftsstelle im Bayeri­schen Landesjugendamt unterstützt und gefördert.