Unsere Gesellschaft befindet sich im Ausnahmezustand. Angst und Unsicherheit greift um sich. Der Diskurs in Deutschland gefährdet unsere Demokratie. Wichtiger denn je ist es, unsere demokratischen Grundsätze zu wahren und uns dessen bewusst zu werden, wie wertvoll unsere Rechtsordnung und unsere Freiheitsrechte sind. Demokratie heißt ein Miteinander, ein Dialog zum Wohle unserer Gemeinschaft, unter Beachtung der Würde des Einzelnen, auf Augenhöhe. Kinder sind unsere Zukunft. Sie sind die Tragsäule unserer Demokratie. Die Kinderrechte zu wahren, zu fördern und zu stärken ist Ausfluss der gesellschaftlichen Verantwortung. Die Stärkung der Kinderrechte unterläuft nicht die Elternrechte. Artikel 6 GG garantiert den Schutz der Familie. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist die konsequente Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention, die Stärkung der Kinder als Persönlichkeit. Unsere Schulen sind marode, Kita Plätze sind unausreichend, Kinderarmut in Deutschland ist real, dies sind nur einige Beispiele dessen, dass der Staat die Kinderrechte nicht konsequent umsetzt. Die Umsetzung der Kinderrechte sind ein staatlicher Auftrag. Bildungsgerechtigkeit bleibt Wunschdenken, wenn nicht alle Kinder gleichsam gefördert werden, die Hartz IV Spirale wird Kindern und Jugendlichen oftmals zum Verhängnis. Der Kinderschutzbund möchte Kinder und Familien stärken. Familien haben Anspruch auf Unterstützung und Stärkung zum Wohle der Kinder. Daher machen wir uns stark dafür, dass Kinder unabhängig von Herkunft und Geschlecht gleichermaßen gefördert und unterstützt werden. Der Staat muss und sollte mehr für Kinder investieren. Die nachhaltigste Investition ist und bleibt die Bildung. Wir lassen nicht zu, dass die Kinderrechte nun zum Spielball populistischer Parteien degradieren. Es kursieren im Netz nunmehr Beiträge aus Norwegen. Damit wird eindringlich davor gewarnt, dass die Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Verkannt wird, dass es auch andere Länder gibt(z.B.Belgien und Südafrika), die Kinderrechte einem Verfassungsrang zugänglich gemacht und durchaus positiv umgesetzt haben. Daher unser Fazit:
Die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, hebelt das Elternrecht nicht aus. Der Schutz der Familie ist verfassungsrechtlich garantiert. Der Staat erhält durch die Aufnahme ins Grundgesetz keine neuen Befugnisse und Kompetenzen auf Kosten der Eltern. Dies ist nicht Ziel der geplanten Grundgesetzänderung. Bewahren Sie, auch in Zeiten von Corona die Besonnenheit und lassen Sie Sich nicht verunsichern. Der Kinderschutzbund Augsburg ist überparteiisch und hat einzig und allein die Rechte und Interessen der Kinder und Familien im Fokus.
Nazan Simsek, Vorsitzende des Kinderschutzbund Augsburg e.V.